Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie gerne über das Palliativnetz im Landkreis Verden e.V.

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

 

Was bedeutet „palliativ“?

Palliativ – wenn Heilung (lat. „curare“ = heilen) nicht mehr möglich ist.

Palliativ Care (lat. „pallium“ = Mantel bzw. „palliare“ = mit einem Mantel umhüllen) bezeichnet medizinische und pflegerische Tätigkeiten zum Lindern von Symptomen/Beschwerden, wenn eine Heilung nicht möglich ist. Ziel ist das Wohlbefinden und die bestmöglichste Lebensqualität für Patient und Angehörige zu erreichen. Palliativ Care beinhaltet sowohl die Palliativmedizin als auch die Palliativpflege und ist eine aktive ganzheitliche Behandlung.

Was ist „SAPV“?

2007 wurde die Grundlage zur SAPV im fünften Sozialgesetzbuch verankert. Unheilbar erkrankten Menschen kann somit ermöglicht werden, ihre verbleibende Lebenszeit in vertrauter Umgebung zu verbringen.

§ 37b SGB V- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

  1. Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen ...

Wer kann SAPV verordnen?

SAPV kann jeder Arzt, d.h. Hausarzt, Facharzt (Urologe, Frauenarzt …) sowie Krankenhausarzt verordnen.

Wie lange kann SAPV verordnet werden?

Für einen Patienten kann die SAPV solange verordnet werden, wie sie erforderlich ist. Dies erfolgt durch Erst- und Folgeverordnungen.

Bleibt der Hausarzt der erste Ansprechpartner?

Ja, sofern es nicht von Patient oder Hausarzt anders gewünscht wird. Dieses wird natürlich genau abgestimmt.

Kann der vorhandene Pflegedienst weiter pflegen?

Ja. Der Palliativpflegedienst übernimmt dann nur die spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Kommen auf den Patienten zusätzliche Kosten zu?

Nein. Bei einer entsprechenden Verordnung tragen die Krankenkassen die Kosten.

Ist SAPV auch in Senioren- oder Behinderteneinrichtungen möglich?

Ja. Das Palliativnetz betreut auch Bewohner dieser Einrichtungen.

Ist SAPV nur für Krebspatienten möglich?

Nein. Alle Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung  (z.B. Herz-, Lunge-, Leber-, Nieren- oder Nervenerkrankung, …), die eine  besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf SAPV.